Campingplatzordnung und Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages

Liebe Gäste,

dieses sind die Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages mit dem Ostseecamping Fam. Heide, Firma Helga & K.P. Heide GbR, Strandweg 31 in 24369 Klein Waabs (Nachfolgend Vermieter genannt)



I. Abschluss des Beherbergungsvertrages
I.1. Mit der Buchung, die persönlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
I.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
I.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Nicht beherbergt werden Alleinreisende Minderjährige, Gruppen bis 25 Jahren, sowie mehr als 6 Personen pro Stellplatz.
I.4 Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Schriftform bestätigt werden.



II. Reservierungen
II.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. I.1 und I.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und dem Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
II.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt, dem Vermieter, Mitteilung zu machen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter.
II.3 Änderungen des Vertrages, wie Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
II.4. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.
II.5 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Mobilhausnummer, sondern eines Haustyps.



III. Preise/ Leistungen
III.1 Die gültige Preisliste ist Bestandteil des Miet-/Beherbergungsvertrages.
III.2. Die in der Reservierung (II.) oder dem Beherbergungsvertrag (I.) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen bei den Mietobjekten/Mobilheimen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Mietobjekt.
III.3. Die dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Preisliste. Sollte sich die gesetzliche MwSt. ändern, so ist diese beim Mietpreis entsprechend anzupassen.
III.4. Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine weitere Gewährung von Rabatten ist ausgeschlossen.



IV. Bezahlung
IV.1. Der Vermieter kann gemäß Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
IV.2. Camping: 100,- € Anzahlung sofort nach Erhalt der Bestätigung. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Mietbeginn fällig
IV.3. Mietobjekte/Mobilheime: 30% Anzahlung sofort nach Erhalt der Bestätigung. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Mietbeginn fällig.
IV.4. Alle Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Gast hat die Kosten gemäß III.4. zu tragen.



V. Kaution:
Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Gast hat vor Ort eine Kaution von 200,- € in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die 200,- € übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.

VI. An- und Abreise
Stellplatz: Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Mietobjekt/Mobilheim: Die Anreise ist ab 16:30 Uhr möglich. Die Schlüssel des Mietobjektes werden ab 16:30 Uhr an der Rezeption auf dem Ostseecampingplatz Heide ausgegeben. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sollte das Objekt nicht ordentlich übergeben werden, wird die Endreinigung der aktuellen Preisliste berechnet. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption des Ostseecampingplatzes Familie Heide (siehe Hausordnung) und muss spätestens am Abreisetag um 9:30 Uhr erfolgt sein.
Early Bird Nachlass: Bei Abreise in der Hauptsaison erhalten Mieter nach erfolgter Abgabe des Schlüssels, der Mietobjekte, am Abreisetag vor 8:00 Uhr den Betrag von 10,- € ausgehändigt.
Bei Abreise nach 9:30 Uhr, am Abreisetag, werden je angefangene Stunde 50,- € berechnet. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

VI.1. Nichterscheinen/Verspätete Anreise
Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@waabs.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mobilheim am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Mobilheime, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

VII. Hunde/Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Der Vermieter behält sich vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind nicht gestattet. Gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein gilt ab sofort für alle Hunde eine elektronische Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den ISO-Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung: Dies gilt für alle Hunde, die auf dem Campingplatzgelände mitgeführt werden, unabhängig der Herkunft. Für jeden Hund ist dies nachzuweisen, der europäische Heimtierpass mitzuführen sowie in Kopie in der Rezeption zu hinterlegen oder im Vorfeld elektronisch oder postalisch mit der Anmeldung zu übersenden. Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt in den Mietobjekten gelassen werden. Bei Buchungen von Mietobjekten/Mobilheimen mit Hund erheben wir eine Pauschale von 30,- €. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt zudem eine generelle Anleinpflicht.

VIII. Rücktritt und Umbuchungen
VIII.1. Im Falle einer vorzeitigen Abreise bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich im Stellplatzbereich ersparte Aufwendungen (Abwasser- und Stromkosten) anrechnen zu lassen.
VIII.2. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
bis zum 75. Tage vor Reiseantritt - 25% des Reisepreises,
bis zum 45. Tage vor Reiseantritt - 40% des Reisepreises,
bis zum 30. Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises,
bis zum 3. Tag vor Reiseantritt - 80% des Reisepreises
und danach oder bei Nichterscheinen - 100% des Reisepreises.
VIII.3. Die Absage der Buchung ist an den Vermieter zu richten und sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
VIII.4. Vertragsänderungen sind grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Bei Umbuchungen (im gleichen Kalenderjahr), bzw. Änderungen des Mietvertrages wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,- € berechnet. Umbuchungen können nur so vorgenommen werden, dass zur nächsten Anschlussbuchung der Mindestaufenthalt eingehalten wird.
VIII.5. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Helga & K.P. Heide GbR, als Vermieter, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes, auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen. Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
VIII.6. Der Abschluss einer Reise-Rucktrittskosten-, Abbruchsversicherung wird empfohlen.

IX. Haftung

IX.1. Der Gast verpflichtet sich, das Inventar, bzw. das Mietobjekt und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig.
IX.2. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.
IX.3. Bei Einbruch in einen Wohnwagen, ein Mietobjekt/Mobilheim (verschlossen) haftet die Hausratsversicherung oder die Reisegepäckversicherung des Gastes. Ein Einbruch ist sofort bei Feststellung der Polizei und dem Vermieter zu melden.
IX.4. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden.
IX.5. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.
IX.6. Bei Beeinträchtigung vor Reiseantritt, während des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht.
IX.7. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Gast selbst zuständig ist und/oder für die, die den Gast begleitenden Personen verantwortlich sind.
IX.8. Im Falle höherer Gewalt, z.B. Gasmangellage, ist daraus kein Reise- bzw. Mietmangel abzuleiten. In diesem Fall, sind alle Sanitärbereiche zu nutzen, außer im Camp Heideby.



X. Reklamationen
Der Gast ist verpflichtet den Vermieter über Mängel des Mietobjektes/Mobilheimes unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.



XI. WLAN (Hotspots)
Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht.

XII. Platzordnung

Die Hausordnung ist zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage www.waabs.de veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig-Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzliche Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

XIII. Datenschutz

Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzgeländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Gast erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters & Vermittlers an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter https://www.waabs.de/ostsee-campingplatz-de/datenschutz/ veröffentlicht ist. Bei fehlerhaftem Verhalten unserer Seite, richten Sie Ihr Anliegen bitte an info@waabs.de. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

XIV. Verschiedenes

Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck und Rechenfehler zu berichtigen. Gerichtsstand für beide Parteien ist Eckernförde Für die Helga & Karsten Heide GbR, Vollkaufleute, für Gäste, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse.
Gültigkeit: ab dem 01.11.2023


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